Dauergrabpflege
Es besteht auch die Möglichkeit einen Dauergrabpflegevertrag abzuschließen. Dies ist zum Beispiel. besonders dann empfehlenswert, wenn die Grabpflege über den Tod hinaus gesichert werden soll, oder wenn aus welchen Gründen auch immer keine Angehörigen vor Ort die Pflege übernehmen können.
Auch bei Erbfällen, bei denen das Erbe an mehrere Personen aufgeteilt wird, sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden. Im DGV werden alle zu erbringenden Leistungen detailliert aufgeführt und der Gesamtbeitrag für die Gesamtlaufzeit errechnet. Der Vertrag läuft in aller Regel mindestens über fünf Jahre und maximal bis zum Ende der Ruhezeit. Die Rechnungssumme wird bei der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner hinterlegt, die auch die Leistungen der Grabpflege kontrolliert.
Dauergrabpflege ist keine "Einheitspflege". Sie können wählen, welche Angebote aus unserer Service-Palette Sie in Anspruch nehmen möchten. Auch bei der Wahl des Grabschmuckes und der Zusammenstellung der Pflanzen richten wir uns, soweit dem nicht Vorschriften der Friedhofssatzung entgegenstehen, ganz nach Ihren persönlichen Wünschen.
www.dauergrabpflege-baden.de hier finden Sie Informationen über die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner.